Bauamt - Servicestelle für Bau- und Landschaftsangelegenheiten

Digitales Bauamt 4.0 

Datei herunterladen: PDFVademecum digitale Bauakte - pratica edilizia digitale.pdf

Beispiel_fuer_eine_Sammelmappe_Projekt_03_gelb-rot_-_Gemeinde_Schnals.pdf 

Datei herunterladen: PDFProzedere.pdf

Datei herunterladen: PDFDigitales Verwaltungsverfahren im Bauamt ab 01.05.2020.pdf

Anleitung_zum_Erstellen_eines_digitalen_Einreichprojektes_-_Gemeinde_Schnals.pdf 

Anleitung_Benennung_digitale_Unterlagen_für_Durchfuehrungs-_und_Wiedergewinnungsplaene.pdf

Datei herunterladen: PDFBeschluss des Gemeindeausschusses Nr. 99 vom 09.04.2020.pdf


Formulare digitales Bauamt 

Gemeinde_Schnals_-_Beispiel_1_-_Auszug_Bauleitplan.pdf 

Gemeinde_Schnals_-_Beispiel_2_-_Mappenauszug.pdf 

Gemeinde_Schnals_-_Beispiel_3_-_Lageplan.pdf 

Gemeinde_Schnals_-_Beispiel_4_-_Lageplan_Fotodokumentation.pdf 

Gemeinde_Schnals_-_Beispiel_5_-_Schnitt.pdf 


Servicestelle_SCHNALS_-_01_technischer_Bericht.docx 

Servicestelle_SCHNALS_-_06_Erlaeuterungstabelle_urbanistische_Parameter.xlsx 

Servicestelle_SCHNALS_-_Antrag_um_Flaechenwidmungsbescheinigung.pdf

Servicestelle_SCHNALS_-_Antrag_um_geringfuegige_landschaftliche_Eingriffe.pdf 

Servicestelle_SCHNALS_-_Antrag_um_Zugang_zu_Verwaltungsunterlagen.pdf 

Servicestelle_SCHNALS_-_Meldung_Baubeginn.pdf 

Servicestelle_SCHNALS_-_12_Sondervollmacht_ESB.pdf 

Servicestelle_SCHNALS_-_13_Ersatzerklaerung_fuer_Stempelmarke.pdf 

Servicestelle_SCHNALS_-_Ansuchen_um_Vergabe_einer_Matrikelnummer_des_Aufzuges.pdf 

Meldung_Bauende_u._Erklärung_Bauleitung_für_Projekte_ohne_Katastermeldung_und_oder_ohne_statische_Abnahme.pdf 


Allgemeine Infos:

Infoblatt_Photovoltaik-deu-DEF.pdf


Verordnungen:

Datei herunterladen: PDFVerordnung über die Festsetzung und Einhebung der Eingriffsgebühr.pdf

Verordnung über die Organisation der Verwaltungsverfahren und Servicestelle.pdf

Verordnung_über die Vermögensgebühr für Konzessionen, Ermächtigungen oder Werbemassnahmen.pdf

Gemeindebauordnung.pdf

Sekretariatsgebuehren_fuer_die_technischen_Dienste_ab_01.01.2022.pdf 


Zuständigkeiten

Bauamt / Servicestelle - Abgabetermin und Vollständigkeit der Projekte

Mit dem Inkrafttreten des neuen Landesgesetzes Nr. 9/2018 "Raum und Landschaft" wurden auch die Verwaltungsverfahren zur Projektgenehmigung reformiert und sind nun durch klar definierte Verfahrensabläufe und Fristen gekennzeichnet.

Um den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Wirtschaftstreibenden unserer Gemeinde stets eine möglichst rasche und fachlich korrekte Projektbegutachtung zu gewährleisten, ist es unbedingt erforderlich, dass die Anträge samt Projektunterlagen inhaltlich und formell vollständig sowie termingerecht vorgelegt werden und rechtlich zulässige Vorhaben beinhalten.

  • Die Projektbegutachtung durch die Gemeindekommissionen laut Landesgesetz Nr. 9/2018 findet monatlich statt. Als Abgabetermin wird daher der 20. eines jeden Monats festgelegt (Übermittlung vom 15.-20. möglich).

Im Jänner und August finden keine Sitzungen statt, folglich entfällt auch der Abgabetermin dieses jeweiligen Vormonats.

  • Es wird daran erinnert, dass nur vollständige Projekte zur Begutachtung auf die Tagesordnung der Baukommission bzw. der neuen Gemeindekommissionen gesetzt werden.
  • Die Anforderungen an das Bauprojekt und die notwendigen Unterlagen zum Bauprojekt sind in Anlage 1 der Bauordnung der Gemeinde aufgelistet. Die Techniker sind ausdrücklich dazu aufgefordert, sich an diese Vorgaben zu halten.
  • Nicht vollständige bzw. nicht korrekte Anträge und Projekte unterliegen im Sinne der Bestimmungen des Landesgesetzes Nr. 9/2018 vorab der Vervollständigung/Berichtigung mit entsprechender Unterbrechung der Verfahrensfristen.
  • Zudem ist bei der Ausarbeitung der Projekte darauf zu achten, dass diese sowohl urbanistisch als auch bau-, landschafts- und zivilrechtlich zulässige Vorhaben beinhalten, um zu vermeiden, dass Projekte bereits nach deren Einreichung als offensichtlich unzulässig zurückgewiesen werden müssen.
  • Sofern im Sinne von Art. 14 Abs. 1 des Landesgesetzes Nr. 9/2018 vorgesehen, muss für Projekte zusätzlich integrierend zum Baugenehmigungsantrag auch die landschaftsrechtliche Genehmigung beantragt werden. Dies ist bei der Antragstellung über SUE/SUAP und bereits vorab bei der Ausarbeitung der Projektunterlagen zu berücksichtigen.

Zu den Anträgen auf landschaftsrechtliche Genehmigung siehe:

Amt für Landschaftsplanung_Dokumentation.pdf

Landschaftsbericht.pdf

Art der Organisation

Abteilung

Verwaltungsbereich

Gemeindesekretär

Verwaltungsbereich

Lageplan

Karthaus 100, 39020 Schnals
Raum: Gemeindeamt, Erdgeschoss

Verantwortlich

Gerhard Müller

Verantwortlicher

Orte

Gemeinde Schnals

KARTHAUS 100, 39020 SCHNALS

Kontakt

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 10.04.2024, 11:56 Uhr