Digitalisierung der Dienste: Ernennung eines einzigen Projektverantwortlichen (EPV) und Zuschlag der Dienste

Die Ernennung eines einzigen Projektverantwortlichen (EPV) sichert klare Zuständigkeiten bei der Digitalisierung der Dienste. Der Zuschlag der Dienste regelt die Vergabe von Aufträgen im Rahmen der Digitalisierung der Dienste.

Kategorien
Veröffentlichungsdatum

08.06.2024

Beschreibung

Im Rahmen der Digitalisierung der Dienste wird ein einzelner Projektverantwortlicher (EPV) benannt, der die gesamte Planung, Koordination und Überwachung des Projekts übernimmt. Diese Maßnahme schafft klare Verantwortlichkeiten, verbessert die Effizienz und gewährleistet die Einhaltung technischer und organisatorischer Vorgaben für eine erfolgreiche Umsetzung digitaler Verwaltungsdienste. Im Kontext der Digitalisierung der Dienste beschreibt der Zuschlag der Dienste den Prozess der Auswahl und Vergabe von Dienstleistungsverträgen an geeignete Anbieter. Ziel ist es, durch faire und transparente Verfahren zuverlässige Partner zu gewinnen, die die digitalen Projekte umsetzen und betreiben, um eine effiziente und sichere Bereitstellung der digitalen Verwaltungsdienste zu gewährleisten.


Datei

Kontakt

Dateiformat

application/pdf

Lizenz

Offene Lizenz

Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

08.06.2024

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 21.08.2025, 13:39 Uhr