Im Rahmen der Digitalisierung der Dienste wird ein einzelner Projektverantwortlicher (EPV) benannt, der die gesamte Planung, Koordination und Überwachung des Projekts übernimmt. Diese Maßnahme schafft klare Verantwortlichkeiten, verbessert die Effizienz und gewährleistet die Einhaltung technischer und organisatorischer Vorgaben für eine erfolgreiche Umsetzung digitaler Verwaltungsdienste. Im Kontext der Digitalisierung der Dienste beschreibt der Zuschlag der Dienste den Prozess der Auswahl und Vergabe von Dienstleistungsverträgen an geeignete Anbieter. Ziel ist es, durch faire und transparente Verfahren zuverlässige Partner zu gewinnen, die die digitalen Projekte umsetzen und betreiben, um eine effiziente und sichere Bereitstellung der digitalen Verwaltungsdienste zu gewährleisten.