Verordnung über die Bewirtschaftung der Hausabfälle und der den Hausabfällen gleichartigen Sonderabfälle

Verordnung über die Bewirtschaftung der Hausabfälle und der diesen gleichartigen, nicht gefährlichen Sonderabfälle genehmigt mit Beschluss des Gemeinderates vom 20.12.2023, Nr. 63

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Veröffentlichungsdatum

20.12.2023

Beschreibung

Die Verordnung regelt die Sammlung, Trennung, Entsorgung und Bewirtschaftung von Hausabfällen sowie ähnlichen nicht gefährlichen Sonderabfällen. Sie definiert die Pflichten der Bürger und Betreiber, legt Qualitäts- und Umweltschutzstandards fest und sorgt für eine effiziente und umweltgerechte Abfallbewirtschaftung. Die Verordnung wurde mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 63 vom 20. Dezember 2023 genehmigt.

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20.12.2023

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Zuletzt aktualisiert: 20.08.2025, 10:49 Uhr

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