Das Meldeamt ist zuständig für Ausstellung von meldeamtlichen Bescheinigungen, Beglaubigungen und Eigenerklärungen, Wohnsitzerklärungen und -verlegungen, Ausstellung von Elektronischen Identitätskarten und SPID, AIRE-Angelegenheiten und Abwanderung ins Ausland, Einwanderung und Eintragung von EU-Bürgern und Nicht-EU-Bürgern.
Meldeamtliche Erklärungen können an die im Bereich "Kontakt" angeführten Adressen übermittelt werden.
Aktivierung der Bürgerkarte
Sprachgruppenerklärung
Zwei - und Dreisprachigkeitsprüfungen