1) ab 01.01.2023 in der Gemeinde Schnals die Tarife für den Dienst der Ableitung und Klärung der Abwässer wie folgt festzulegen:
- € 0,501/m3 für die Ableitung
- € 1,189/m3 für die Klärung
zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer;
2) der Stall von Viehzuchtbetrieben ist von der Gebühr der Ableitung und Klärung befreit;
3) für die Bewässerung von Gärten und Grünanlagen mit Trinkwasser wird pro meldeamtlichem Haushalt auf Antrag ein Abzug auf die Abwassergebühr gewährt. Für die Berechnung des Abzuges wird ein Verbrauch von 2,5 Litern pro m² für 150 Tage im Jahr angenommen, wobei eine Mindestfläche von 20 m² und eine maximale Fläche von 100 m² zugelassen wird.
Der Kunde muss für die Anwendung dieser Begünstigung der Gemeindeverwaltung eine eigene Erklärung vorlegen;
4) den Mindestverbrauch mit 50 m³ pro Anschluss festzusetzen;
5) im Falle einer nicht frostsicheren Trinkwasserleitung wird je Einwohner-gleichwert ein jährlicher Wasserverbrauch von 70 m³ berechnet. Der Kunde muss in diesem Falle der Gemeindeverwaltung eine eigene Erklärung vorlegen;
6) im Falle, dass der Kunde keinen Trinkwasserzähler angebracht hat, wird je Einwohnergleichwert ein jährlicher Wasser-verbrauch von 90 m³/Jahr berechnet;